Förderung
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Innerhalb von drei Jahren werden die Gewinner-Regionen verschiedenste kommunikative Maßnahmen mit Hilfe der Förderung umsetzen. Die Bioenergieregion "Thüringer Vogtland" ist einer der Gewinner im Wettbewerb und wird durch das BMELV unter dem Förderkennzeichen 22010009 geführt.
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) wurde im Rahmen des Förderprogramms "Nachwachsende Rohstoffe" durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit der fachlichen und administrativen Betreuung der Bioenergieregionen beauftragt und reicht die Fördermittel aus.
Klimaschutz/Kommunen Bundesumweltministerium erweitert Förderung von Vorhaben im lokalen Mit Beginn des neuen Jahres gibt es neue Fördermöglichkeiten für Vorhaben im lokalen Klimaschutz. Das sieht die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen vor, die das Bundesumweltministerium novelliert hat. Von Beginn des neuen Jahres an bis zum 31. März 2011 können Kommunen sowie kulturelle und soziale Einrichtungen ihre Anträge beim Projektträger Jülich einreichen. Die Vorhaben werden im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziert. 30 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Seit 2008 hat das Bundesumweltministerium mit der Kommunalrichtlinie etwa 900 Kommunen beim lokalen Klimaschutz unterstützt. Aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative konnte das Bundesumweltministerium so die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten und Modellprojekten anstoßen sowie die Einstellung von Klimaschutzmanagern zur Umsetzung dieser Konzepte erleichtern. Auch Klimaschutztechnologien in der Stromnutzung, etwa bei der kommunalen Straßenbeleuchtung, konnten zur Anwendung gebracht werden. Diese bewährten Fördertatbestände werden auch 2011 fortgesetzt. Die novellierte Richtlinie schafft aber auch neue Fördermöglichkeiten: Unter dem Titel "Masterplan 100% Klimaschutz" unterstützt das Bundesumweltministerium Kommunen bei der Erstellung von Konzepten und deren Umsetzung mit einer Förderquote von 80 Prozent, wenn sie ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um mindestens 95 Prozent senken wollen. Zudem können Kommunen, die ihre Straßen- und Außenbeleuchtung auf LED-Technik umrüsten, eine Förderung von 40 Prozent erhalten. Neu eingeführt wird auch die Unterstützung des lokalen Klimaschutzmanagers in seiner Umsetzungsarbeit: Er erhält ein eigenes Budget für Klimaschutzmaßnahmen, die eine Treibhausgasminderung von mindestens 80 Prozent erreichen. Hinweis: Weitere Informationen zum Förderprogramm sind im Internet unter www.bmu-klimaschutzinitiative.de und www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen abrufbar.
BIOBETH Die BIOBETH (Bioenergieberatung Thüringen) wurde durch den Freistaat Thüringen als vorwettbewerbliche, unabhängige Beratung von Bioenergieanlagen eingesetzt. Hier erhalten Sie Beratung zu Fördermöglichkeiten sowie Unterstützung bei Projekt- und Förderanträgen. Mehr Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau Neues Förderprogramm innerhalb der nationalen Klimaschutzinitiative. Landwirtschaft und Gartenbau können künftig eine Förderung erhalten, wenn durch Investitionen möglichst effizient ein geringerer Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß erreicht wird. Mit einem heute veröffentlichten gemeinsamen Förderprogramm unterstützen das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium (BMELV und BMU) eine bessere Energieeffizienz im Agrarsektor. Insbesondere im Unterglasgartenbau als einem der energieintensivsten Bereiche lässt sich durch regenerative und umweltschonende Energieträger eine erhebliche Minderung der klimaschädlichen CO2-Emissionen erreichen. Auch Investitionen in einen niedrigeren Energieverbrauch und in geringere Wärmeverluste durch bessere Wärmedämmung und optimierte Klimasteuerung sind förderfähig. Insgesamt stellt das BMU aus Mitteln der nationalen Klimaschutzinitiative über eine Laufzeit von vier Jahren 28 Millionen Euro bereit. Abhängig von einer CO2-Einsparung zwischen 20 und 50 Prozent werden für einzelne Maßnahmen Zuschüsse in Höhe von 20 bis 30 Prozent des zuschussfähigen Investitionsvolumens gewährt. Die mit diesem Bundesprogramm geförderten Investitionen sollen dazu beitragen, die auch in der Landwirtschaft und im Gartenbau vorhandenen CO2-Minderungspotenziale kostengünstig und flächendeckend zu erschließen. Mit der administrativen Betreuung des Programms wurde die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beauftragt. Informationen zur Antragstellung sind unter abrufbar. |
Telefon: +49 36628 698-27 • Telefax: +49 36628 698-17 •




